PKW
Klassen B, B96, BE
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
- unbefristet gültig
- Klasse L und M eingeschlossen
- berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KfZ im Inland, im Falle eines KfZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
- unbefristet gültig
- der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule/Fahrlehrer
- Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
- Klasse B erforderlich
- unbefristet
- für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich