Motorrad

Klassen A, A1, A2

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder, 21 Jahre für dreirädige Fahrzeuge
Voraussetzungen Klasse A2 (wenn unter 24 Jahre)
unbefristet gültig
Klasse A2, A1 und AM eingeschlossen
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
symmetrisch angeordneten Rädern
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
eine andere Klasse wird nicht vorausgesetzt
unbefristet gültig
Klasse AM eingeschlossen
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter 18 Jahre
eine andere Klasse wird nicht vorausgesetzt
beschränkt unbefristet gültig
Klasse A1 und AM eingeschlossen
bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Inhaber einer Fahrerlaubnis A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen

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