Motorrad
Klassen A, A1, A2
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder |
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg) |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit |
einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW |
Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder, 21 Jahre für dreirädige Fahrzeuge |
Voraussetzungen Klasse A2 (wenn unter 24 Jahre) |
unbefristet gültig |
Klasse A2, A1 und AM eingeschlossen |
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) |
einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³ |
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg |
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit |
symmetrisch angeordneten Rädern |
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW |
Mindestalter 16 Jahre |
eine andere Klasse wird nicht vorausgesetzt |
unbefristet gültig |
Klasse AM eingeschlossen |
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist |
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg |
Mindestalter 18 Jahre |
eine andere Klasse wird nicht vorausgesetzt |
beschränkt unbefristet gültig |
Klasse A1 und AM eingeschlossen |
bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Inhaber einer Fahrerlaubnis A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen |